Allgemeine Geschäftsbedinungen

Aufträge

Aufträge sowie Bestellungen in schriftlicher Form sind neben telefonischen Bestellungen für beide Seiten verbindlich. Eine Auftragsbestätigung erfolgt bei Aufträgen per Mail oder Fax, d.h. in schriftlicher Form mittels schriftlicher Rückbestätigung. Bei telefonischen Bestellannahme kann eine schriftliche Bestellbestätigung angefordert werden. Zur Vermeidung von Irrtümern und Unklarheiten sollten bei jeder Bestellung folgende Angaben vorliegen: Produktbezeichnung, Artikelnummer, Menge bzw. Aktivität, Kalibrationsdatum zum Liefertag entsprechend dem Angebot. Name, Anschrift, Telefonnummer, UID des Auftraggebers sowie Liefer- und Rechnungsadresse und gegebenenfalls Bestellnummer.

Stornobedingung

Sämtliche Daueraufträge sowie Stornierungen derselben bedürfen immer einer schriftlichen Form. Daueraufträge und Stornierungen werden schriftlich bestätigt. Vor Ablauf der Bestellfrist laut dem jeweiligen Angebot kann eine Bestellung beliebig geändert oder storniert werden. Stornierungen nach dem Ende der Bestellfrist müssen verrechnet werden. Bestellfristen sind Stornofristen, außer wenn in Angeboten dies anders definiert wird.

Lieferung

Aufträge werden so rasch wie möglich bearbeitet. Bei Produkten, die beim Hersteller und Lieferanten nicht auf Lager gehalten werden (können), erfolgt in der Regel die Bekanntgabe eines voraussichtlichen Versand- bzw. Liefertermins. Im Falle, dass der Liefertermin seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden kann, werden anfallende Kosten in Rechnung gestellt. Rechnungslegungsdatum des zum ursprünglich vereinbarten Liefertermins, respektive Abnahmetermins (bei Installationen oder SAT) bleiben davon unberührt. Im Falle von kurzlebigen Radiopharmaka und Nuklid-Generatoren gibt es seitens der Herstellungsstätten bestimmte Produktionspläne; dementsprechend werden Liefertermine festgelegt. Lieferungen erfolgen durch autorisierte Frächter gemäß ADR/Gefahrguttransport. Verpackung und Versand radioaktiver Stoffe entsprechen den Erfordernissen des Bundesgesetzes für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGSt; BGBl. 209/1979); für Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID; BGBl. 137/1967), Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der ,Restricted Articles Regulation’ (RAR) der International Air Transport Association (IATA).

Zahlungskonditionen

Alle Preisangaben sind Waren-Nettopreise in EURO (exklusive Mehrwertsteuer). Frachtkostenbeiträge sowie Kosten für Rücknahme und Entsorgung werden gegebenenfalls separat angeführt. Zahlungen sind entsprechend des Fälligkeitsdatums der Rechnungen zu begleichen. Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware entspricht das Eigentumsrecht. Eine Kompensation ist nur mittels schriftlich anerkannter Gegenforderung zulässig. Wir behalten uns im Falle eines Zahlungsverzugs vor, bankmäßige Verzugszinsen zu berechnen. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist St. Pölten, Österreich.

Haftung

Allfällige Produktmängel einer gelieferten Ware erfordern eine unverzügliche Mitteilung bei Warenerhalt. Hierzu sollte die beanstandete Ware inklusive der Originalverpackung bereitgehalten werden. Im Falle einer berechtigten Reklamation erfolgt eine Ersatzlieferung. Jeder darüber hinausgehende Anspruch ist ausgeschlossen. Im Falle von Betriebsstörungen, Streiks, Versorgungsschwierigkeiten mit Rohstoffen, Verkehrsbeschränkungen, behördlichen Verfügungen oder im Falle höherer Gewalt entfällt die Lieferpflicht. Mit der physischen Übergabe der gelieferten Ware an den Besteller/Käufer oder an seinen Stellvertreter gehen Kosten und Gefahr auf den Besteller/Käufer über. Verspätete Lieferungen können jedoch nicht zur Gänze abgelehnt werden. Für Lieferungen des comecer Produkt Portfolios sind die AGB des Herstellers comecer wirksam.

Gemäß § 24 (2) Strahlenschutzgesetz (StrSchG) dürfen radioaktive Stoffe nur an Personen abgegeben werden, die für den Umgang mit radioaktiven Stoffen der abzugebenden Art und Aktivität die entsprechende Bewilligung besitzen. Spätestens mit der ersten Bestellung ist demnach eine Kopie der Umgangsgenehmigung nach dem StrSchG vorzulegen, aus der die Berechtigung zum Umgang mit dem bestellten Nuklid hervorgeht.

Wenn der Besteller/Käufer in den Geltungsbereich des Krankenanstaltengesetzes fällt und die Erteilung einer Umgangsgenehmigung nach dem StrSchG beantragt, diese jedoch noch nicht ausgehändigt wurde, ist vorübergehend eine entsprechende schriftliche Erklärung des zuständigen Abteilungsleiters ausreichend.

Rücknahme radioaktiver Abfälle

Eine Rücknahme radioaktiver Abfälle bei abgeklungener Aktivität entsprechend der Natur des Nuklids oder die Rücknahme von kontaminierten Verpackungen bedarf ausdrücklich einer vorhergehenden Vereinbarung bzw. Anmeldung einer Rücknahme zur Entsorgung. Eine Rücknahme jeglichen radioaktiven Abfalls erfolgt ausschließlich für die durch die DSD Pharma vermittelte oder in Umlauf gebrachte Ware.